Hilfe im komplexen Gesetzeslabyrinth

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Ein Pflegefall kommt oftmals plötzlich und überraschend. Die meisten Menschen mussten sich im Vorfeld nicht intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Wenn jetzt der unerwartete Fall eintritt, dass ein nahestehender Angehöriger auf Pflege durch Dritte angewiesen ist, muss es sehr schnell gehen. Im Klartext heißt das, dass man sich ab diesem Zeitpunkt mit den sehr komplexen Regelungen des SGB XI auseinandersetzen muss. 

 

Dieses komplexe Themengebiet ist für einen Menschen ohne Expertise in diesem Bereich aber kaum auf Anhieb zu überblicken. Seit dem Inkrafttreten der Pflegeversicherung im Jahre 1994 haben sich die einzelnen Ansprüche im fast jährlichen Turnus geändert.

In den vergangenen Jahren wurde aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetzt (PNG) das Pflegestärkungsgesetz (PSG) und zum 1. Januar 2016 tritt das PSG 2 teilweise in Kraft, bevor es zum Jahr 2017 vollständig umgesetzt werden soll.

 

Damit Sie sich im komplizierten Labyrinth des SGB XI zurechtfinden, stehen wir Ihnen mit kompetenten Ansprechpartnern zur Verfügung. Mit Ihnen gemeinsam ermitteln wir, welcher optimale Anspruch sich aus dem Gesetz für Sie ergibt. Haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege, Betreuungsleistungen oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes?  Wir klären das für Sie!

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